Dienstag, 19. Februar 2013

Aargau: Ausbildungsverpflichtung für Spitäler, Spitex und Pflegeheime gegen Pflegenotstand


In Zukunft wird es deutlich mehr ausgebildete Pflegefachleute brauchen, um den Bedarf in Spitälern, Pflegeheimen und Spitex decken zu können.
Die Einführung einer Ausbildungsverpflichtung im Kanton Aargau leistet einen wesentlichen Beitrag dazu.


Studien haben gezeigt, dass allein bis ins Jahr 2020 zwischen 13 und 25 Prozent mehr Personal im Gesundheitswesen nötig sein wird, um den Bedarf in den Pflegeinstitutionen decken zu können.

Gemäss dem neuen Pflegegesetz des Kantons Aargau, das am 1. Januar 2013 in Kraft getreten ist, kann der Kanton Massnahmen treffen, damit genügend Fachpersonal für die ambulante und stationäre Pflege zur Verfügung steht.
Dazu soll die neue Ausbildungsverpflichtung beitragen.
Vorgestellt wurde sie an einer Medienkonferenz durch Landammann Susanne Hochuli, Vorsteherin des federführenden Departements Gesundheit und Soziales (DGS) gemeinsam mit der Organisation der Arbeitswelt Gesundheit und Soziales Aargau (OdA GSAG) sowie Vertretungen des Kantonsspitals Baden, der pflegimuri sowie der Spitex Wettingen.
Konkret umgesetzt werden soll die Ausbildungsverpflichtung mit einem neuartigen Bonus-Malus-System. Das bedeutet: Überdurchschnittliche Ausbildungsleistungen einer Pflegeinstitution werden mit einem Bonus abgegolten, unterdurchschnittliche Ausbildungsleistungen müssen dagegen mit dem dreifachen Differenzbetrag in einen Ausbildungspool abgegolten werden.
Quelle:
http://soaktuell.ch/index.php?page=/News/Mit-Ausbildungsverpflichtung-gegen-Pflegenotstand-im-Aargau_8486



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