In
Zukunft wird es deutlich mehr ausgebildete Pflegefachleute brauchen, um den
Bedarf in Spitälern, Pflegeheimen und Spitex decken zu können.
Die
Einführung einer Ausbildungsverpflichtung im Kanton Aargau leistet einen
wesentlichen Beitrag dazu.
Studien
haben gezeigt, dass allein bis ins Jahr 2020 zwischen 13 und 25 Prozent mehr
Personal im Gesundheitswesen nötig sein wird, um den Bedarf in den Pflegeinstitutionen
decken zu können.
Gemäss
dem neuen Pflegegesetz des Kantons Aargau, das am 1. Januar 2013 in Kraft
getreten ist, kann der Kanton Massnahmen treffen, damit genügend Fachpersonal
für die ambulante und stationäre Pflege zur Verfügung steht.
Dazu
soll die neue Ausbildungsverpflichtung beitragen.
Vorgestellt
wurde sie an einer Medienkonferenz durch Landammann Susanne Hochuli,
Vorsteherin des federführenden Departements Gesundheit und Soziales (DGS)
gemeinsam mit der Organisation der Arbeitswelt Gesundheit und Soziales Aargau
(OdA GSAG) sowie Vertretungen des Kantonsspitals Baden, der pflegimuri sowie
der Spitex Wettingen.
Konkret
umgesetzt werden soll die Ausbildungsverpflichtung mit einem neuartigen
Bonus-Malus-System. Das bedeutet: Überdurchschnittliche Ausbildungsleistungen
einer Pflegeinstitution werden mit einem Bonus abgegolten,
unterdurchschnittliche Ausbildungsleistungen müssen dagegen mit dem dreifachen
Differenzbetrag in einen Ausbildungspool abgegolten werden.
Quelle:
http://soaktuell.ch/index.php?page=/News/Mit-Ausbildungsverpflichtung-gegen-Pflegenotstand-im-Aargau_8486
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Inserat:
Phytotherapie / Pflanzenheilkunde:
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